Allgemeine Geschäftsbedingungen von Selecthor

für den Interessenten-Account

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen dem Anwender („Nutzer“ oder „Interessent„), der erklärt Unternehmer i.S.v. § 14 BGB zu sein, und der WAHLER HR Managementberatung GmbH („WAHLER“) zur Nutzung der Plattform (nachfolgend „Selecthor-Plattform“ genannt). Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allein die Regelungen in normaler Druckschrift; kursiv gedruckte Abschnitte sowie die fett gedruckten Überschriften dienen allein der Erläuterung und Veranschaulichung und haben keinen eigenen Regelungsgehalt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen jedem Vertrag zu Grunde, den Sie mit uns über die Nutzung der Selecthor-Plattform schließen. Die Erläuterungen und Überschriften dienen zum besseren Verständnis. Sie werden merken, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie und uns fair und ausgewogen gestaltet haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden dann Anwendung, wenn der Interessent die Leistungen der Plattform als „Interessent“ in Anspruch nimmt, der mit Unterstützung der Selecthor-Plattform einen geeigneten Anbieter einer Personalverwaltungs- oder HR-Software sucht.

Wie kommt ein Vertrag mit WAHLER zu Stande?

Ein kostenfreier Nutzungsvertrag über die Nutzung der Selecthor-Plattform zwischen WAHLER und dem Interessenten kommt durch das Anlegen eines Nutzerprofils („Interessenten-Account“) und die Betätigung der zur Registrierung vorgesehenen Schaltfläche durch den Interessenten zu Stande. WAHLER ist berechtigt, die Registrierung für das kostenfreie Nutzerprofil von der Buchung eines zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstes abhängig zu machen

Erläuterung: Wenn Sie die Leistungen der Selecthor-Plattform nutzen möchten, legen Sie einen Account an, mit dem Sie die Fragebögen ausfüllen, die notwendigen Daten hochladen, Ihr Profil verwalten und die für Ihre Zwecke geeigneten Anbieter auswählen können. Wir können die Registrierung für den kostenfreien Basis-Account von der Buchung eines kostenpflichtigen Dienstes abhängig machen. Auch wenn der kostenpflichtitge Dienst endet, steht Ihnen der kostenfreie Teil weiterhin zur Verfügung.

Was kostet die Nutzung der Selecthor-Plattform für Interessenten?

Der kostenfreie Nutzungsvertrag kann um zusätzliche kostenpflichtige Dienste („Fast Select“, „Suite Select“ oder „Top Select“) von WAHLER ergänzt werden; dies gilt auch für die Ergänzung eines Nutzungsvertrages mit bereits bestehendem Fast Select Account bzw. Suite Select Account um einen Suite Select Account bzw. Top Select Account. Durch die Betätigung des „Jetzt kostenpflichtig registrieren“-Button, der den Buchungsvorgang für den Fast Select Account oder den Suite Select Account abschließt, gibt der Interessent ein Angebot zur Vertragsänderung des Nutzungsvertrages zu den jeweils geltenden Preis-Bedingungen des Fast Select Accounts oder des Suite Select Accounts mit den jeweils dort angegebenen Leistungsinhalten, einsehbar unter [LINK], ab. Ein Angebot des Interessenten für eine Erweiterung des Nutzungsvertrages um einen Top Select Account erfolgt im Wege der Fernkommunikation mit WAHLER. Die Annahme des Angebots des Interessenten durch WAHLER erfolgt stets mit dem Zugang einer Rechnung von WAHLER beim Interessenten; WAHLER ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet

Erläuterung: Buchen Sie die von Ihnen gewünschte Leistung (Fast Select und Suite Select) schnell und einfach online. Für die Buchung unserer Premium-Lösung (Top Select) wenden Sie sich gerne an unseren Support unter KONTAKT. Die Preise für unsere Leistungen finden Sie unter LINK. Auch wenn die kostenpflichtigen Leistungen enden, stellen wir Ihnen den Basis-Account weiterhin kostenfrei zur Verfügung, damit Sie auch weiterhin bequem auf die wesentlichen Daten zugreifen können.

Kann ich als Interessent weitere Nutzer anlegen?

Der Nutzer eines Interessenten-Accounts kann unbegrenzt und kostenfrei weitere natürliche Personen zur Nutzung dieses Accounts einladen. Der Interessent hat sicherzustellen, dass jeder Nutzer des Interessenten-Accounts diesen unter Verwendung individueller Zugangsdaten (Nutzername, Passwort) nutzt.

Erläuterung: Wenn Sie als Team auf der Selcthor-Plattform arbeiten möchten, können Sie weitere Personen z.B. zur Beantwortung des Fragenkataloges hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen jeder Nutzer des Accounts einen eigenen Zugang mit einem eigenen Passwort benötigt.

Wie lange läuft der Vertrag? Und wie kann ich ihn kündigen?

Der Vertrag über die Nutzung des kostenfreien Interessenten-Accounts wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Die Vertragslaufzeit („Mindestvertragslaufzeit„) für den Fast Select Account beträgt 3 Monate, für den Suite Select Account 6 Monate und für den Top Select Account 9 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zugang der Rechnung von WAHLER beim Interessenten; WAHLER ist berechtigt, den Zugang zur Selecthor-Plattform erst zu gewähren, wenn die Rechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt wurde. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Zeitraum von 4 Wochen („Verlängerungszeitraum“) zum in den Preisbedingungen [LINK] festgeschriebenen Preis, sofern er nicht vom Interessenten oder WAHLER mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Erfolgt die Zahlung der Rechnung von WAHLER für einen Verlängerungszeitraum nicht binnen 14 Tagen, ist WAHLER berechtigt, den Vertrag über den zusätzlichen kostenpflichtigen Dienst fristlos zu kündigen und die jeweilige Leistung sofort einzustellen. Eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt nicht, wenn alle im jeweiligen Interessenten-Account hinterlegten Projekte als abgeschlossen markiert wurden.

Erläuterung: Der Interessenten-Account steht Ihnen dauerhaft und kostenlos zur Verfügung. Die kostenpflichtigen Accounts haben die folgenden Mindestlaufzeiten: Fast Select – 3 Monate; Suite Select – 6 Monate; Top Select – individuell). Sobald diese Mindestlaufzeit abgelaufen ist, verlängern sich die Verträge für die kostenpflichtigen Accounts um einen weiteren Monat – wenn Sie nicht vorher fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Wochen zum Ablauf des jeweiligen Zeitraums. Die Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. des gerade laufenden Verlängerungszeitraums kann entweder per E-Mail erfolgen (EINSETZEN) oder durch Betätigen des „jetzt Vertrag kündigen“ Button erklärt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, wenn alle Projekte unter Ihrem Interessenten-Account abgeschlossen sind.

Wie funktioniert die Selecthor-Plattform?

Die Selecthor-Plattform ist ein Online- bzw. SaaS-Dienst.

Wird die Selcthor-Plattform durch einen Interessenten (natürliche oder juristische Person oder eine andere rechtsfähige Einheit) in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit genutzt, ermöglicht die Selcthor-Plattform dem Interessenten durch Beantwortung eines von WAHLER gestalteten Fragenkatalogs die Anforderungen zu bestimmen, die ein Interessent an eine Personalverwaltungs- bzw. HR-Softwarelösung bzw. HR-Dienstleistungen hat („Interessenten-Anforderungen“).

Wird die Selcthor-Plattform durch einen Anbieter (natürliche oder juristische Person oder eine andere rechtsfähige Einheit) in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit genutzt, kann der Anbieter durch Beantwortung eines von WAHLER gestalteten Fragenkatalogs seine Leistungen und Vertragsbedingungen darstellen („Anbieter-Konditionen“).

Auf Basis der Interessenten-Anforderungen und entsprechend der vom Interessenten angegebenen persönlichen Präferenzen werden im Rahmen eines strukturierten Ausschreibungsprozesses dem Interessenten für die jeweilige Ausschreibungsstufe auf Grundlage der Anbieter-Konditionen die Anbieter von Personalverwaltungs- bzw. HR-Softwarelösungen bzw. HR-Dienstleistungen vorgeschlagen, welche die meisten Übereinstimmungen mit den Interessenten-Anforderungen haben und/oder den vom Interessenten festgelegten Präferenzen entsprechen („Matching“). Aus dieser Auswahl kann der Interessent die Anbieter über die Selecthor-Plattform zur weiteren Konkretisierung ihres Angebots auffordern („Interessenten-Anfrage“) und die Anbahnung eines Vertrages mit dem Anbieter einleiten. Die Anbieter können für jede Interessenten-Anfrage entscheiden, ob sie auf diese antworten wollen, oder ob sie den vom Interessenten initiierten Ausschreibungsprozess verlassen.

Erläuterung: Falls Ihnen dies zu „juristisch“ ist – Selecthor unterstützt Sie dabei, den besten Anbieter von HR-Software für die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu finden. Aus der Liste der von der Selecthor-Plattform ermittelten Anbieter können Sie dann für jede Ausschreibungsstufe den oder die Anbieter auswählen, die Sie bevorzugen. Diese können dann mit Ihnen für die weiteren Schritte bis hin zum Vertragsschluss in Kontakt treten oder aber eine weitere Teilnahme ablehnen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Fragenkataloges beachten?

Der Interessent erklärt, den Fragenkatalog sorgsam und nach bestem Wissen und entsprechend seiner tatsächlichen Interessenten-Anforderungen zu beantworten.

Erläuterung: Es ist in Ihrem eigenen Interesse, den Fragenkatalog sorgfältig zu beantworten; nur so können wir die zu Ihrem Unternehmen passende HR-Software bzw. deren Anbieter ermitteln.

Wann muss die Rechnung von WAHLER bezahlt werden?

Rechnungen von WAHLER für die Mindestvertragslaufzeit sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen; Rechnungen von WAHLER für einen Verlängerungszeitraum sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. Der Interessent ist zur Vorleistung verpflichtet; dementsprechend erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn der Mindestvertragslaufzeit bzw. zu Beginn des Verlängerungszeitraums jeweils für die gesamte Dauer der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums.

Erläuterung: Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit und immer für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus. Die Rechnung für die Mindestlaufzeit ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass wir den Zugang zur Plattform erst dann bereitstellen, wenn die Rechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt wurde.

Wer kann die Daten zu meiner Interessenten-Anfrage sehen?

Die Daten der Interessenten-Anfrage (i.e., die Antworten des Fragenkatalogs und die Kontaktdaten des Interessenten) werden von der Selecthor-Plattform nur an die vom Interessenten ausgewählten Anbieter übermittelt.

Erläuterung: Wir übermitteln Ihre Interessenten-Anfrage ausschließlich an die bei uns registrierten und von Ihnen ausgewählten Anbieter. So stellen wir sicher, dass Sie keine unerwünschte Kontaktaufnahme erhalten und unnötig Ressourcen hierfür binden.  

Wie kann ich meine Interessenten-Anfrage aktuell halten?

Die Antworten des Fragenkatalogs und/oder die Auswahl der Anbieter können durch den Interessenten jederzeit bearbeitet werden. Die Änderung der Antwort und/oder der Auswahl der Anbieter führt dazu, dass das laufende Projekt des Interessenten auf der Selecthor-Plattform gestoppt wird und ein neues Projekt mit den jeweiligen Anworten bzw. der jeweiligen Anbieter-Auswahl initiiert wird.

Erläuterung: Ändern sich die Anforderungen Ihres Unternehmens, können Sie diese auf der Selcthor-Plattform jederzeit aktualisieren. Sie können auch Ihre Antworten in den Fragebögen jederzeit aktualisieren. Aus technischen Gründen bedeutet dies, dass ein neues Projekt für Ihre Suche gestartet wird. Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

Muss ich über den aktuellen Stand meiner Suche informieren?

WAHLER ist berechtigt, mittels eines Fragebogens den Interessenten über die Selecthor-Plattform zur Mitteilung über den aktuellen Stand der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsschlusses zwischen dem Interessenten und dem Anbieter aufzufordern. Eine solche Anfrage ist vom Interessenten unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Erläuterung: Wir wollen die Leistungen der Selecthor-Plattform ständig verbessern. Daher werden wir uns gegebenenfalls erkundigen, wie die über die unsere Plattform angebahnten geschäftlichen Kontakte fortschreiten. Auch ist dieses Wissen für uns relevant, um die vom Anbieter geschuldete Vergütung zu berechnen.

Wer ist für die auf der Selcthor-Plattform bereitgestellten Informationen verantwortlich?

Der Interessent ist verpflichtet, die Selecthor-Plattform nur im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen; hierunter fällt insbesondere auch die Verpflichtung, bei der Nutzung der Selecthor-Plattform keine Rechte Dritter zu verletzen. Die auf der Selecthor-Plattform dem Interessenten bereitgestellten Informationen in Bezug auf die Anbieter basieren auf Selbstauskünften des Anbieters. Eine Überprüfung durch WAHLER findet nicht statt. Es obliegt dem Interessenten, die konkrete Verwendung der Selecthor-Plattform bzw. der hierüber abrufbaren Informationen zu bewerten und entsprechend zu handeln. Der Interessent ist sich bewusst, dass Anbieter auf Grundlage der von ihm angegebenen Informationen Entscheidungen treffen; daher wird der Interessent sich redlich bemühen, ausschließlich zutreffende Informationen bereitzustellen. Der Interessent trägt die alleinige Verantwortung für seine geschäftlichen Entscheidungen, einschließlich derjenigen, die auf der Nutzung der Selecthor-Plattform beruhen; hierunter fällt insbesondere auch die Entscheidung, mit einem Anbieter in ein Vertragsverhältnis zu treten.

Erläuterung: Selbstverständlich geben wir zu keiner Zeit vor, wie ein Unternehmen handeln soll. Jedem Interessenten steht es frei, ob er eine geschäftliche Entscheidung auf die Selecthor-Plattform stützten möchte. Da Sie in Ihren unternehmerischen Entscheidungen frei sind, übernehmen wir keine Haftung, wenn diese sich als nachteilig erweisen. Genauso wenig wie wir an einem geschäftlichen Erfolg beteiligt werden, den Sie aufgrund der Nutzung der Selecthor-Plattform erzielen.

Welche Rechte erhalte ich an der Software bzw. an der Selcthor-Plattform?

WAHLER behält sich – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus­drücklich etwas Gegenteiliges bestimmt ist – sämtliche Schutzrechte an der Selcthor-Plattform, insbesondere hinsichtlich des Fragenkataloges, der zur Funktion der Selcthor-Plattform bestimmten Algorithmen, der Methodik, des Kalkulationsmodelles, des zu Grunde liegenden Prozesses, der Struktur und des Aufbaus der Selcthor-Plattform, der auf der Selcthor-Plattform eingesetzten Software sowie an den Ergebnissen der Selcthor-Plattform vor. WAHLER räumt dem Interessenten keine Eigentumsrechte an der auf der Selcthor-Plattform eingesetzten Software, insbesondere deren Quellcode, ein. Der Interessent ist nicht berechtigt, die auf der Selcthor-Plattform eingesetzte Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch die Software umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen. Jegliche Verwertungs- und Vermarktungsrechte liegen ausschließlich bei WAHLER. Der Interessent ist ausschließlich dann berechtigt, die auf der Selcthor-Plattform eingesetzte Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Erläuterung: Sie erhalten das Recht die Selcthor-Plattform als Dienstleistung zu nutzen. Wir haben in die Selcthor-Plattform viel Entwicklungsaufwand investiert, sodass unsere Entwicklungen unser geistiges Eigentum bleiben und wir dieses im Rahmen eines Nutzungsvertrages nicht übertragen.

Was gilt für personenbezogene Daten?

Für die Nutzung der Selecthor-Plattform gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den Datenschutzhinweisen von WAHLER, abruf- und herunterladbar unter LINK.

Erläuterung: Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wie wir mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Selecthor-Plattform umgehen, erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Steht die Selecthor-Plattform durchgehend zur Verfügung?

WAHLER kann die Selecthor-Plattform ändern, aussetzen oder beenden, sofern und soweit die vertraglich vereinbarte Leistung dem Interessenten weiterhin zur Verfügung steht. WAHLER bemüht sich, die Selecthor-Plattform möglichst unterbrechungsfrei dem Interessenten zur Verfügung zu stellen; eine durchgehend ununterbrochene Verfügbarkeit der Selecthor-Plattform kann jedoch aus technischer Sicht nicht gewährleistet werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von WAHLER stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikations­netzen, Stromausfälle, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Selecthor-Plattform führen.

Erläuterung: Wir haben für Selecthor-Plattform hat technische Vorkehrungen getroffen, um eine möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen und auch im Fall unvorhergesehener Ereignisse schnell reagieren zu können. Wartungsarbeiten an der Plattform und Updates, die die Nutzung der Selecthor-Plattform beeinträchtigen könenn, werden wir so kurz wie möglich halten und in Zeiträumen durchführen, in denen die Nutzung der Plattform am geringsten ist (z.B. Nachts).

Wann und wofür haftet WAHLER?

WAHLER haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von WAHLER übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von WAHLER der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von WAHLER. WAHLER haftet für den Verlust von nicht personenbezogenen Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Eine weitere Haftung von WAHLER ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

Erläuterung: Ein Haftungsausschluss ist im Geschäftsverkehr üblich. Wir haben darauf geachtet eine ausgewogene und faire Regelung für unsere Haftung zu finden.

Setzt WAHLER Subunternehmer ein?

WAHLER ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Interessenten Subunternehmer (rechtlich: Erfüllungsgehilfen) einzusetzen, ohne dass es einer Zustimmung des Interessenten bedarf. WAHLER haftet gegenüber dem Interessenten für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

Erläuterung: Wir können nicht alle Leistungen (z. B. Hosting) selbst erbringen. Wir werden die Subunternehmer – schon aus eigenem Interesse – sehr sorgsam auswählen und auf deren Zuverlässigkeit hin überwachen, denn schließlich haften wir für ein Verschulden unserer Subunternehmer Ihnen gegenüber wie für unser eigenes Verschulden.

Was geschieht bei höherer Gewalt?

In Fällen höherer Gewalt ist WAHLER für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von WAHLER liegende Ereignis, durch das IntegrityNext ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von IntegrityNext verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Lieferanten von WAHLER gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 2 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist. WAHLER wird dem Interessenten unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Erläuterung: Wir bemühen uns, die Verfügbarkeit der Selecthor-Plattform so hoch wie möglich zu halten. Wenn nun jedoch z. B. ein Erdbeben oder ein Feuer die IT-Infrastruktur unseres Hosting-Anbieters zerstört, können wir die Leistungen nicht erbringen. Daher sind wir für den Zeitraum der höheren Gewalt von unseren Leistungspflichten befreit.

Warum gelten ausschließlich die AGB von WAHLER?

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Interessenten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WAHLER deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen sämtliche bislang bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien. Soweit auf der Selecthor-Plattform durch einen Hyperlink auf Internetseiten und Angebote Dritter verwiesen wird, übernimmt WAHLER keine Gewähr für die fortwährende Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Inhalte. Die auf der Selecthor-Plattform dargestellten Angebote Dritter sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Erläuterung: Wir haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Selcthor-Plattform maßgeschneidert und dabei eine für beide Seiten faire Lösung gefunden. Wir haben nicht die Möglichkeiten, für jeden einzelnen Interessenten zu prüfen, ob dessen standardisierte Allgemeine Geschäftsbedingungen ebenfalls für die Leistungen der Selecthor-Plattform passend sind. Auch können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Interessenten nicht auf die sehr speziellen Anforderungen der Selecthor-Plattform abgestimmt sein, sodass diese leider oft unpassende Regelungen enthalten.

Kann WAHLER diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren?

WAHLER ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund zu ändern; ein sachlicher Grund sind insbesondere die Änderung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben oder der Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen der Selecthor-Plattform, das Entstehen neuer Sicherheitsanforderungen oder die Schließung von Regelungslücken. Änderungen werden dem Interessenten in Textform mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Interessent nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt und treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft; hierauf wird WAHLER in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch ist WAHLER berechtigt, den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft für den Interessenten oder nur redaktioneller Natur sind, treten sofort in Kraft und unterfallen nicht der Widerspruchsregelung.

Erläuterung: Durch diese Regelung stellen wir sicher, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer auf dem neuesten Stand sind. So können Sie sich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlassen und von technischen Entwicklungen der Selecthor-Plattform unmittelbar und rechtssicher profitieren. Sollte eine Aktualisierung Ihre bisherigen Rechte berühren sollten, was z.B. bei der Änderung gesetzlicher Vorgaben oder der Rechtsprechung der Fall sein kann, können Sie einer solchen Aktualisierung auch widersprechen.

Was gilt im Übrigen?

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Interessenten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von WAHLER unbestritten sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Selcthor-Plattform und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt bei den ordentlichen Gerichten in München, Bayern, Deutschland. Für den Nutzungsvertrag sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache maßgeblich. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Veranschaulichung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Erläuterung: Wir freuen uns, dass Sie die Selcthor-Plattform nutzen oder nutzen möchten. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist München, Deutschland. Sollten Sie einmal mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Eine hohe Nutzerzufriedenheit ist dem gesamten Team hinter der Selecthor-Plattform  eine Herzensangelegenheit!